Das moderne digitale Zeitalter hat die Geschäftswelt revolutioniert. Mit dem technologischen Fortschritt sind Herausforderungen wie Cyberangriffe und Datenlecks entstanden. Um sich vor solchen Schwachstellen zu schützen, setzen Privatpersonen und Unternehmen verstärkt auf Cyberversicherungen. Doch was genau deckt eine Cyberversicherung ab? Dieser Blogbeitrag soll Ihnen ein umfassendes Verständnis des Umfangs und der Leistungen einer Cyberversicherung vermitteln.
Eine Cyberversicherung dient Unternehmen und Privatpersonen als Sicherheitsnetz gegen die Kosten und potenziellen Schäden durch Cyberangriffe. Sie deckt in der Regel Verluste ab, die durch Cyberangriffe wie Hacking, Viren und andere Bedrohungen entstehen, die Ihre Computersysteme beeinträchtigen können.
Cyberversicherung verstehen
Die Cyberversicherung, auch bekannt als Cyberhaftpflichtversicherung, ist eine spezielle Versicherungsform, die Unternehmen und Privatpersonen vor internetbasierten Risiken schützt, insbesondere vor Risiken im Zusammenhang mit Informationstechnologie, Informationssicherheit und Datenschutzverletzungen. Sie dient der Risikominderung, indem sie die Kosten für die Wiederherstellung nach einem Cyberangriff oder einem ähnlichen Ereignis abdeckt.
Was deckt eine Cyberversicherung ab?
Der Versicherungsschutz einer Cyberversicherung lässt sich im Wesentlichen in zwei Kategorien unterteilen: Eigenschaden- und Fremdschadendeckung. Diese Begriffe beziehen sich auf den Versicherungsnehmer (Eigenschaden) und auf Personen oder Unternehmen (Fremdschaden), die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend machen können.
Versicherungsschutz aus erster Hand
Die Deckung für Eigenschäden in einer Cyberversicherung bezieht sich auf die direkten Kosten, die dem Versicherungsnehmer im Falle eines Cybervorfalls entstehen. Dies umfasst typischerweise Folgendes:
- Datenwiederherstellung nach Cyberangriffen: Diese Versicherung hilft bei der Wiederherstellung verlorener oder beschädigter Daten infolge von Cybervorfällen. Sie deckt sowohl die internen Kosten der Datenwiederherstellung als auch die Kosten für externe Experten und Dienstleistungen ab.
- Betriebsunterbrechung: Nach einem Cyberangriff kann es für den Versicherungsnehmer zu erheblichen Betriebsunterbrechungen kommen. Diese Versicherung hilft, die Einkommensverluste während der Ausfallzeit und die zusätzlichen Kosten für die Wiederherstellung des Betriebs abzumildern.
- Haftung für Netzwerksicherheit und Datenschutz: Nach einer Datenschutzverletzung kann der Versicherungsnehmer aufgrund mangelnden Schutzes sensibler Daten unter Umständen mit einer Klage konfrontiert werden. Diese Versicherung deckt die Kosten für Rechtsberatung und außergerichtliche Einigung.
- Benachrichtigungskosten: Nach einem Datenleck sind viele Länder verpflichtet, das Unternehmen zu benachrichtigen, wenn die Daten der betroffenen Kunden kompromittiert wurden. Diese Versicherung hilft, die hohen Benachrichtigungs- und Portokosten zu decken.
- Krisenmanagement: Ein schwerwiegender Verstoß kann zu Reputationsschäden führen. Diese Versicherung unterstützt die Finanzierung einer PR-Maßnahme zur Sicherung und Wiederherstellung des Unternehmensrufs.
Versicherungsschutz durch Dritte
Die Deckung Dritter in einer Cyberversicherung bezieht sich auf die Kosten, die dem Versicherungsnehmer aufgrund von Ansprüchen entstehen, die infolge eines Cybervorfalls gegen ihn geltend gemacht werden. Sie umfasst typischerweise Folgendes:
- Haftung für Netzwerksicherheit und Datenschutz: Hierzu zählen Rechtskosten, Vergleichskosten und gerichtlich angeordnete Schadensersatzzahlungen, die aufgrund einer Behauptung entstehen, sensible Daten nicht ausreichend geschützt oder einen Virusausbruch verursacht zu haben.
- Haftung für elektronische Medien: Für Verlage und Inhaltsanbieter besteht im digitalen Raum das Risiko von Urheberrechts-/Markenrechtsverletzungen, Verleumdung und übler Nachrede. Diese Versicherung bietet Schutz vor solchen Ansprüchen.
- Regulierungsgebühren und -strafen: Deckung für Bußgelder und Strafen, die von branchenspezifischen Regulierungsbehörden für die Nichteinhaltung der Vorschriften zur Wahrung der Vertraulichkeit von Kundendaten verhängt werden.
Was die Cyberversicherung nicht abdeckt
Genauso wichtig ist es zu beachten, dass eine Cyberversicherung – wie jede andere Versicherung auch – nicht alles abdeckt. Zu den häufigsten Ausschlüssen in Cyberversicherungen gehören:
- Sachschäden: Physische Schäden an Eigentum durch Cyberangriffe sind in der Regel ausgeschlossen, da sie besser durch eine Standard-Gewerbeimmobilienversicherung abgedeckt werden.
- Personenschäden: Ähnlich wie Sachschäden sind Personenschäden, die durch ein Cyberereignis entstehen, in der Regel ausgeschlossen und werden besser durch eine allgemeine Haftpflichtversicherung abgedeckt.
- Straftaten: Wenn eine versicherte Partei vorsätzlich so handelt, dass es zu einem Vertragsbruch oder einem Angriff kommt, besteht kein Versicherungsschutz.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für Unternehmen in der heutigen vernetzten Welt unerlässlich ist zu wissen, was eine Cyberversicherung abdeckt. Auch wenn die vielen zu berücksichtigenden Faktoren zunächst komplex erscheinen mögen, bietet das Verständnis der Cyberversicherungswelt erhebliche Vorteile. Da Cyberbedrohungen ein kritisches Risiko für jedes Unternehmen darstellen, kann eine Cyberversicherung dazu beitragen, diese Risiken zu minimieren und Ihr Unternehmen vor erheblichen finanziellen Verlusten zu schützen. Prüfen Sie Ihre Police daher stets sorgfältig, um die Deckungsumfang und die Ausschlüsse vollständig zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie gegen die sich ständig weiterentwickelnden Cyberbedrohungen optimal geschützt sind.